Weiter viele Fragen offen
Am 15.02. um 10 Uhr hatte ich Akteneinsicht Zum Thema „Sperrung Langer Anger“.
Leider konnte ich dort keine plausiblen Hinweise finden, wieso der Beschluss des Gemeinderates vom 23.7.2020 bis heute nicht umgesetzt ist.
Auch ist es mir nach wie vor unverständlich, wieso die von der Verwaltung entworfene Beschlussvorlage zur Entscheidung über den Einwand von August 2020, der Mitte 2021
beschlossen wurden sollte, zurückgezogen wurde. Hier war auch kein Hinweis in den Akten zu finden.
Vor allem durch die Änderung des Straßengesetzes exakt zu diesem Punkt zum 01.01., auf die ja auch das Rechtsamt schon November 2020 hingewiesen hatte ist ja nun endlich eine rechtssichere Entscheidung genau aus den beantragten Gründen möglich.
Ziel der Gesetzesänderung ist es explizit:
Um die Entwicklung einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität weiter voranzutreiben, sollen mit einer
Regelung zur Teileinziehung die veränderten Mobilitäts-und Raumansprüche im öffentlichen Straßenraum Berücksichtigung finden. Durch eine Neuverteilung von Flächen
kann umweltfreundlichen Mobilitätsformen im öffentlichen Straßenraum mehr Raum gegeben werden. …Mit der Aufnahme einer Regelung zur Teileinziehung wird klargestellt,
dass im Wege einer nachträglichen Widmungsbeschränkung öffentliche Flächen für umweltfreundliche Verkehrsarten umgestaltet werden können.(Quelle: Landtag Baden-Württemberg Drucksache 16 / 8961 https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/8000/16_8961_D.pdf)
Es entsteht der Eindruck, dass der Beschluss aus unbekannten Gründen bewusst nicht
umgesetzt wird. Deshalb stelle ich folgende Fragen und fordere Sie nochmals auf, den
Gemeinderatsbeschluss umgehend umzusetzen.
Meine Fragen:
- Wieso ist der Beschluss noch nicht umgesetzt?
-
Bitte nennen Sie mir einen konkreten Zeitplan, wie und wann der Beschluss umgesetzt
werden soll.
- Wieso wurde von Ihnen ein Vorgehen gegen den Vorschlag des Rechtsamts entschieden?
- Wie können die Strukturen in der Verwaltung so geändert werden, dass Verfahren
zeitnah umgesetzt und Beschlüsse des Gemeinderates in einem verträglichen Zeitraum
rechtssicher abgeschlossen werden können?
Die Antwort:
Der Beschluss des Gemeindesrats vom 23.07.2020 über die Einleitung des Verfahrens zur nachträglichen Widmungsbeschränkung des Langen Anger zwischen Gadamerplatz und Pfaffengrunder Terrasse auf Höhe von Grundschule und Kindertagesstätte wird entgegen der Annahme des Fragestellers derzeit umgesetzt. Das entsprechende förmliche Verwaltungsverfahren wurde gestartet, ist aber noch nicht abgeschlossen.
Zum aktuellen
Verfahrensstand kann Folgendes mitgeteilt werden:
Nach der gesetzlich vorgegebenen Veröffentlichung der Gemeinderatsentscheidung im Stadtblatt am 19.08.2020 wurden Einwendungen erhoben. Die Einwendungen werden derzeit geprüft. Nach Abschluss der Prüfung werden sie dem Gemeinderat zur Würdigung vorgelegt. Nachdem sich der Gemeinderat mit den Einwendungen befasst hat, kann ein Beschluss über die Widmungsänderung erfolgen.Für die rechtssichere Behandlung der Einwendungen ist es erforderlich, die planerische und faktische Entwicklung der Bahnstadt im Gesamtzusammenhang erkennbar zu machen. Die Fortschreibung des Rahmenplans eignet sich hierfür in besonderem Maße, weil hier alle Belange im Zusammenhang dargestellt sind.
Sie soll im 2. Quartal dieses Jahres in die politische Beratung im Bezirksbeirat Bahnstadt (voraussichtlich am 19.05.2022) und den gemeinderätlichen Gremien (Stadtentwicklungs-und Bauausschuss am 28.06.2022, Gemeinderat am 20.07.2022) eingebracht werden.
Nachdem die Fortschreibung des Rahmenplans durch die Gremien beschlossen ist, wird das Verfahren zur nachträglichen Widmungsbeschränkung des Langen Anger auf dieser
Grundlage fortgesetzt (Stadtentwicklungs-und Bauausschuss voraussichtlich am 20.09.2022, Gemeinderat am 13.10.2022).