Internet als Grund- und Daseinsvorsorge
Die Versorgung mit schnellem Internet muss zur “Daseinsvorsorge” gehören und vom Staat koordiniert werden. Breitbandanschlüsse sind die Grundlage für die Digitalisierung und somit eine Basisvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft.
Wir Grüne kämpfen für ein offenes, gemeinwohlorientiertes Netz. Wir wollen den digitalen Wandel gerecht gestalten und setzen uns für Verantwortung, Freiheit und Recht im Netz ein. Im Mittelpunkt stehen für uns eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur, der freie und gleichberechtigte Zugang zum Netz für alle, der Schutz unserer Privatsphäre und persönlichen Daten, sowie eine modernisierte Verwaltung.
Die kommunale Daseinsvorsorge ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG verankert und wird in den Gemeindeordnungen der Bundesländer konkretisiert.
So stellt etwa nach § 2 Abs. 1 S. 2 GO LSA die Kommune in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit. Der Begriff ”Daseinsvorsorge“ beinhaltet die Schaffung, Sicherung und Entwicklung (notwendiger) sozialer Lebensbedingungen der Bürger.
Wichtigstes Teilgebiet der Daseinsvorsorge ist hier der Infrastrukturauftrag. Die Schaffung, Unterhaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur, zum Beispiel in den Bereichen Energie, Wasser und Verkehr , ist die Grundlage jeder Kommunalverwaltung. Sie dient der Grundversorgung der Ortsbevölkerung durch die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen.
Bislang ist die Versorgung mit schnellem Internet keine Daseinsvorsorge sondern unterliegt den Regeln der freien Marktwirtschaft. Die Kommune darf nur dann eingreifen wenn ein “Marktversagen” bewiesen wird.
Aber: Breitbandinternet und eine schnelle Mobilfunkversorgung gehören zur Grundversorgung, deshalb muss es einen Rechtsanspruch auf eine flächendeckende schnelle Mobilfunkversorgung geben.
Um die Digitalisierung zu begleiten und auch unabhängig vom Markt eine Sicherheit zu gewährleisten müssen folgende Dinge vom Staat kontrolliert werden:
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digitale Infrastruktur (Breitband-Internetzugang, WLAN-Hotspots, 5G Netze, LORA WAN, Public Space Server)
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digitaler Content (Open Data)
deshalb fordern wir GRÜNE:
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Eine gesetzlich abgesicherte Netzneutralität und eine Umwidmung der Telekom-Aktien im Bundesbesitz im Wert von rund zehn Milliarden Euro in einen Fonds zum Ausbau des schnellen Internets.
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Einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss für alle. (Wer keinen oder sehr langsamen Internetanschluss hat, muss das Recht bekommen, dass vor Ort ausgebaut werden muss. )
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eine flächendeckende Internetversorgung nicht nur über stationäre Anschlüsse, sondern auch über Mobilfunk sicherzustellen
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In Zukunft soll es Fördergelder nur noch für sogenannte Wholesale-only-Netze geben, also für Netze, die diskriminierungsfrei an verschiedene Netzbetreiber vermietet werden.
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Außerdem wollen wir Kommunen, die selbst Glasfaserkabel verlegen, davor schützen, dass private Unternehmen, die in den betreffenden Gebieten zuvor jahrelang nicht aktiv geworden sind, ihnen dabei Konkurrenz machen.
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die Finanzierung des Mobilfunk-Universaldienstes entsprechend der derzeitigen Regelung in § 80 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) durch eine Umlagefinanzierung
weiterführende Infos gibt es auch bei den Anträgen der Grünen:
https://www.gruene.de/themen/digitalisierung
https://gruen-digital.de/2020/01/mobilfunk-als-daseinsvorsorge/
https://www.gruene-bundestag.de/themen/medien/schnelles-internet-endlich-fuer-alle