20. März 2022

Fragezeit: Stand der Digitalisierung in Heidelberg

In Presseveröffentlichungen sprechen Sie und der Fraktionsvorsitzende der CDU von  „über 100 Produkten, die die Verwaltung digital anbietet“. Ebenso wurde davon gesprochen,  dass der Personalausweis online beantragt werden könne.
20. März 2022

Fragezeit: Stand der Digitalisierung in Heidelberg

In Presseveröffentlichungen sprechen Sie und der Fraktionsvorsitzende der CDU von  „über 100 Produkten, die die Verwaltung digital anbietet“. Ebenso wurde davon gesprochen,  dass der Personalausweis online beantragt werden könne.

Inhalt dieses Beitrags

Wie digital ist die Stadtverwaltung Heidelberg?

In Presseveröffentlichungen sprechen der Oberbürgermeister und der Fraktionsvorsitzende der CDU von  „über 100 Produkten, die die Verwaltung digital anbietet“. Ebenso wurde davon gesprochen,  dass der Personalausweis online beantragt werden könne. Bei einem Blick auf die  Webseite der Stadt Heidelberg https://www.heidelberg.de/34648.html finde ich lediglich  47 Online-Formulare, die man teilweise ausdrucken und per Post schicken muss, darunter  sind auch einfache Kontaktformulare oder einfache Verzeichnisse als „digitale  Möglichkeiten“ gelistet. Meine Fragen sind deshalb wie folgt. 

  1. Welche Produkte für Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg sind bislang komplett  digitalisiert von Bestellung bis Nutzung? 
  2. Im Verhältnis dazu: wie viele „Produkte“ der Verwaltung gibt es insgesamt (also auch  diejenigen, die noch nicht digitalisiert sind)? 
  3. Können Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis online beantragen oder nur  online den Bearbeitungsstand abfragen? 
  4. Wenn erfasst: Wie viele Personen haben die verschiedenen Online-Services 2021  genutzt? Wie viele sind das im Verhältnis zur Gesamtnutzungszahl? 
  5. Wurden aufgrund der Digitalisierung von Prozessen bereits Personalbereiche  verändert und umstrukturiert? 

Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist eines der größten Modernisierungsprojekte der letzten Jahre. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde durch den Bund mit  Fokus auf die Bürgerschaft ein starker Impuls gesetzt. Das OZG sieht die Digitalisierung  der Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vor. Heidelberg steht gemeinsam mit dem Bund,  den Ländern und den anderen Kommunen vor der Herausforderung, den dort definierten  Katalog von 575 Leistungsbündel mit über 6.000 Einzelleistungen digital zu erschließen.  Diese große Anzahl und der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrzahl der  Leistungen durch Bundes-oder Landesrecht geregelt ist, wird durch eine koordinierte  Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen Rechnung getragen. Zentrale 

Plattform für die Umsetzung der OZG-Leistungen in Baden-Württemberg ist service-bw,  das sukzessive von einer Informations-zu einer Prozessplattform ausgebaut wurde. 

Bis Mitte 2020 mussten die Kommunen davon ausgehen, dass die Leistungen als  sogenannte Standard-Leistungen durch Bund und Länder im sogenannten „Einer-für Alle“-Prinzip (EfA-Prinzip) entwickelt und bereitgestellt werden. Unter dem Eindruck der  Pandemie wurde auf service-bw der sogenannte Universal-Prozess (UNIP) bereitgestellt.  Der UNIP ist quasi ein angereicherter Formulareditor mit dem nach entsprechender  Parametrisierung eine Vielzahl von Antragsprozessen abgebildet werden können.  Anzumerken ist, dass zur Erfüllung der Anforderungen des OZG lediglich die  Antragstellung digitalisiert werden muss.  

Beflügelt durch den hohen Umsetzungsdruck und die Möglichkeiten des UNIP wurde in  Baden-Württemberg deshalb beschlossen die Umsetzung des OZG sowohl über die  Standard-Prozesse, die in aller Regel über eine Anbindung an die in der Verwaltung zur  Aufgabenerledigung eingesetzten Fachverfahren verfügen, als auch über den UNIP, der  Stand heute über keine Fachverfahrensanbindung verfügt, weiter zu verfolgen  (sogenannter Doppelbeschluss). Erst mit dem UNIP steht die Kommunen auf Basis  service-bw ein Werkzeug zur Modellierung eigener Antragsprozesse zur Verfügung,  wobei mit dem Doppelbeschluss auch ein Teil der Umsetzungslast auf die Kommunen  verlagert worden ist. Um dem Rechnung zu tragen, wurden dem Amt für Digitales und  Informationsverarbeitung für 2022 drei Stellen genehmigt. Es ist gelungen, diese Stellen  im Laufe des ersten Quartal 2022 zu besetzen. 

Bereits vorab wurden im Rahmen der bisherigen Möglichkeiten 32 Prozesse (davon 6  Standardprozesse) über service-bw aktiviert. 

Daneben gibt es eine Anzahl von digitalen Prozessen, die außerhalb von service-bw  angeboten werden. Anzuführen sind hier zum Beispielder digitale Bauantrag, die  Musikschul-APP, der Online-Antrag Plakatierung von Veranstaltungen, die Online Terminreservierung (Reservierung eines Trautermins beim Standesamt oder eines  Termins beim Bürgeramt), die An-und Abmeldung von Kraftfahrzeugen, die  Wunschkennzeichenreservierung, der Bewohnerparkausweis, die Anhörung  Ordnungswidrigkeiten oder auch die Anmeldung von Sperrmüll. Zusätzlich werden über  unseren Formularserver, neben dem Download von pdf-Formularen, circa 100 intelligente  webbasierte Antragsassistenten eingesetzt, welche die Anforderungen des OZG erfüllen (zum Beispiel Ideen-und Beschwerdemeldungen, Abfallbehälterbestellung,  Sportförderanträge, Antrag auf Einrichtung einer privaten Ladestation, Einladung zu  städtischen Veranstaltungen). 

Die Frage nach der Anzahl der Produkte der Stadt Heidelberg, die bereits komplett –also  Ende-zu Ende – digitalisiert sind, ist schwer zu beantworten, da  

bei vielen Produkten das Ergebnis nicht digital übermittelt werden kann/darf 

die Definition der „Lieferung“ differiert (zum Beispiel ist mit der Reservierung des  Trautermins die Leistung erbracht oder erst mit der Eheschließung?) 

Bei der Vielzahl der anzubietenden Leistungen ist vorgesehen, die wichtigsten beziehungsweise am häufigsten nachgefragten am schnellsten digital anzubieten. Es  werden deshalb derzeit die für eine Priorisierung noch fehlenden Informationen bei den  Fachämtern abgefragt. 

Flankierend zu den Maßnahmen zur Umsetzung des OZG arbeiten wir an der Realisierung  des virtuellen Bürgeramtes. Hier wollen wir Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit  gegeben im rechtlich zulässigen Rahmen möglichst viele Leistungen des Bürgeramtes von Zuhause aus beziehen zu können, auch wenn es hierzu noch keinen digitalen  Antragsprozess gibt. 

Zur konkreten Frage 3, ob Bürgerinnen und Bürger einen Personalausweis online  beantragen können, müssen wir leider sagen, dass dies derzeit aus rechtlichen Gründen  (noch) nicht geht. Lediglich der Bearbeitungsstand lässt sich online abrufen.  

Eine (zentrale) Erfassung der Nutzung der Onlinedienste gibt es derzeit auf Grund der  unterschiedlichen Bereitstellungswege leider nicht. So stehen uns zum Beispiel die  Nutzungszahlen der über service-bw erschlossenen Prozesse derzeit nicht zur  Verfügung. 

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Digitalisierungsmaßnahmen wurden  notwendige Anpassungen der Geschäftsprozesse vorgenommen. Dies hat bisher (noch)  nicht zu nennenswerten organisatorischen Änderungen geführt.

 

Mein Fazit: Man versucht sich lieber in Erklärungen was aus welchem Grund nicht geht, kann, darf. Das zeigt, wir sind noch meilenweit von einer Digitalsierung entfernt, wie sich die Bürger*innen das wünschen würden und vor allem neue Generationen ganz selbstverständlich davon ausgehen würden…

Vielleicht sollten wir die mal ranlassen nach dem Motto: “

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