02. Februar 2020

Internetausbau in Heidelberg

02. Februar 2020

Internetausbau in Heidelberg

Inhalt dieses Beitrags

Schlechte Internetversorgung in den Heidelberger Randgebieten

Uns erreichen immer wieder Beschwerden über einen schlechten Ausbau der Internetversorgung, vor allem in den Randbereichen der Stadt.

 

Deshalb versuche ich einige Dinge und die Position der GRÜNEN Heidelberg zu erklären:

 

Unter dem Begriff „Breitband“ werden schnelle Internetzugänge mit einer hohen Datenübertragungsrate zusammengefasst. „Breitband“ ist ein Sammelbegriff für die vier unterschiedlichen Zugangsformen per Glasfaserkabel, Mobilfunk, DSL (Kupferleitungen) und Satellit.

Zu Beginn ist zu erklären, dass die Versorgung mit schnellem Internet in Deutschland grundsätzlich Aufgabe der Privatwirtschaft ist.

Die Stadt Heidelberg darf nur im Ausnahmefall in einem Gebiet den Breitbandausbau fördern und koordinieren. Ein derartiger Ausnahmefall liegt bei einem „Marktversagen“ vor.

 

Dass heißt, in einem Gebiet ist in den kommenden drei Jahren kein Ausbau durch die Privatwirtschaft auf mindestens 30 Mbit/s vorgesehen. Die Stadt Heidelberg hat diese „weißen Flecken“, in denen Marktversagen nachgewiesen wurde, im Stadtgebiet bereits identifiziert und treibt dort nun eine Versorgung mit Glasfaserkabel voran.

Die Stadt Heidelberg und die Stadtwerke Heidelberg investieren im Zeitraum 2020-2023 ca. 16 Mio Euro in den Breitbandausbau.

 

Infos der Stadt Heidelberg hierzu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.heidelberg.de/872066

https://www.pyur.com/Infrastruktur/Heidelberg/Produkte.html

 

Für diesen Ausbau gibt es ein Förderprogramm des Bundes (Infos: https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitband-kompakt/breitband-kompakt.html), das beispielsweise im kommunalen Bereich oft das Problem des “strategischen Überbau” hat.

Unter “strategischem Überbau” versteht man: Die Kommune lässt mit Fördermitteln ein Glasfasernetz bauen; dann kommt ein privates Unternehmen und nutzt die Leerrohre, um ihr eigenes Netz daneben zu legen. Das macht häufig die Kostenkalkulation des geförderten Ausbaus kaputt.

Demnach können Anträge auf Koordinierungen von Bauarbeiten dann unzumutbar sein, wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen.

 
 

Deshalb fordern wir perspektivisch folgende Weiterentwicklung im Bereich der Breitbandförderung:

Die Anbindung der Haushalte sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum mit ausreichenden Bandbreiten für zeitgemäße Internetdienstleistungen ist längst zu einer Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge geworden. In der digitalen Welt von heute ist der Zugang zum Breitbandinternet eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.

Von vernetzten Sensoren in der Landwirtschaft bis zum Echtzeitabruf von Geodaten wird der Bedarf nach schnellen Datenanbindungen in immer mehr Bereichen zwingende Grundlage für moderne Geschäftsprozesse. Verkehr lässt sich durch Telearbeit beispielsweise nur dann reduzieren, wenn auch die nötige Breitbandanbindung für ein Homeoffice zur Verfügung steht. Auch vernetzte Mobilität lässt sich ohne schnelles Internet nicht realisieren.

Heute muss man konstatieren, dass keines der von den Unternehmen und der Bundesregierung ausgegebenen Ausbauziele der letzten zehn Jahre eingehalten wurde. Vom Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit 50 Mbit/s, das eigentlich bereits bis 2018 erreicht werden sollte, ist die Bundesregierung weit entfernt.

Im Mobilfunkbereich sieht es nicht besser aus.

Völlig inakzeptabel ist auch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher überwiegend nicht die Leistung erhalten, die ihnen vertraglich versprochen wird und wofür sie bezahlen.

Mit der Schaffung eines Rechtsanspruchs auf schnelles Internet muss die Bundesregierung zeitnah dafür sorgen, dass auch dort schnelles Internet gebaut wird, wo es bislang keine oder so gut wie keine Grundversorgung gibt.

Eine zeitgemäße digitale Infrastruktur wird es in Deutschland nur geben, wenn Breitbandausbau im Festnetz, Mobilfunkversorgung und Förderpolitik zusammengedacht werden. Eine solide Grundversorgung für alle muss mit einer Förderpolitik für Glasfaser einhergehen, die auf einen diskriminierungsfreien und offenen Netzzugang mit echter Netzneutralität für alle Anbieter setzt. Die Glasfaserinfrastruktur ist selbst wiederum die Basis für einen erfolgreichen 5G-Rollout, der nur gelingen wird, wenn die Gesamtkosten für den Netzausbau von Glasfaserkabeln bis zu den Sendemasten gesenkt werden.

Außerdem ist das Breitbandförderprogramm des Bundes anzupassen, dass;

eine „Wholesale-only“-Bedingung festgelegt wird, also eine Verpflichtung zum fairen Angebot von Vorleistungen, sodass Fördergelder nur noch für den Bau solcher Netze vergeben werden, die auf Vorleistungsbasis betrieben und diskriminierungsfrei an verschiedene Netzanbieter vermietet werden (Open Access).

die zu versorgenden Gebiete in Abstimmung mit den Kommunen und Landkreisen vorab großflächig festgelegt werden, auch über Städte- und Gemeindegrenzen hinaus

der Überbau von geplanten Glasfasernetzen, die einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellen (sogenannter strategischer Überbau) effektiv verhindert wird, indem die Verbindlichkeit des Markterkundungsverfahrens erhöht und die Möglichkeit geschaffen wird, zeitlich begrenzt exklusive Wegerechte und/oder Gebietslizenzen für den Ausbau zu vergeben. Obwohl Privatunternehmen natürlich das Recht haben müssen, ihre Planungen nach eigenem Gutdünken zu ändern, entwertet diese Praxis öffentliche Fördergelder und kann im Extremfall zum Scheitern eines kommunalen Projekts beitragen. Weder die „Wohlverhaltensvereinbarung“ zwischen Deutscher Telekom und BMVi noch eine Änderung von § 77i TKG beseitigen dieses grundsätzliche Problem. Es ist daher geboten, eine sanktionsbewehrte Regelung zu schaffen, die eine größere Verbindlichkeit der im Markterkundungsverfahren gemachten Angaben gewährleistet. Darüber hinaus sollte es Kommunen und Landkreisen möglich sein, durch die Vergabe zeitlich befristeter exklusiver Wegerechts- und Gebietslizenzen zu verhindern, dass die Umsetzung und

Vermarktung kommunaler Ausbauprojekte durch private Konkurrenz gefährdet werden. Ein solcher Wettbewerbsschutz sollte wohlgemerkt nur dort in Betracht kommen, wo nach dem Ergebnis eines Markterkundungsverfahrens ein privatwirtschaftlicher Ausbau weder stattfindet noch zu erwarten ist.

die bisherige Verteilung der Bundesmittel in Absprache mit den Bundesländern sich stärker an den tatsächlichen Versorgungslücken orientiert und so ausgerichtet wird, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ansässige Unternehmen in ländlichen Räumen angemessen versorgt sind

die Kommunen bei der Planung und Umsetzung des Breitbandausbaus besser unterstützt werden

die beim Bund verbliebenen Anteile von 14,5 Prozent an der Deutschen Telekom AG im Wert von rund 10 Mrd. Euro marktneutral an die KfW zu veräußern, den Veräußerungserlös als Kapital einer zu gründenden staatlichen Breitbandinfrastrukturgesellschaft zuzuführen, mit der Breitbandinfrastrukturgesellschaft in Zusammenarbeit mit den Kommunen europarechtskonform in Infrastrukturen für eine attraktive und möglichst flächendeckende Breitbandversorgung zu investieren bzw. diese zu errichten und die Investitionen durch Verpachtung dieser Breitbandinfrastruktur an interessierte Diensteanbieter soweit wie möglich zu refinanzieren. Die Doppelrolle des Bundes, Eigentümer auf der einen Seite und Auftraggeber auf der anderen Seite, führt zwangsläufig zu Interessenkollisionen.

mit Informationen von:

Margit Stumpp | MdB, Sprecherin für Bildung und Medien, Expertin für digitale Infrastruktur | Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Felix Grädler, Stadtrat Heidelberg

https://www.heidelberg.de/Digitale-Stadt/startseite/projekte/breitbandausbau.html

https://www.pyur.com/Infrastruktur/Heidelberg.html

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