09. Juni 2021

Wir brauchen eine einheitliche digitale Lösung für das Leben mit Corona!

Deshalb braucht es eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App sowie eine Anpassung der Registrierungsregeln in den Corona-Verordnungen!
09. Juni 2021

Wir brauchen eine einheitliche digitale Lösung für das Leben mit Corona!

Deshalb braucht es eine Weiterentwicklung der Corona-Warn-App sowie eine Anpassung der Registrierungsregeln in den Corona-Verordnungen!

Inhalt dieses Beitrags

Ich freue mich über die Weiterentwicklung der Corona-Warn-App des Bundes in seiner Version 2.0 mit der Check-In Funktion für Events.

Diese einheitliche und dezentrale Lösung genießt bislang höchstes Vertrauen und: Vertrauen ist aktuell eine hohe Währung.

Eine einheitliche Anwendung bietet viele Vorteile und würde auch im Hinblick von Re-Opening-Strategien auf den 21.09.2021 viele Mehrwerte schaffen.

Experimente wie die zentralisierte Tracking-App Luca bringen keinen über die Corona-Warn-App hinausgehenden Mehrwert und schwächen das Vertrauen der Menschen.

Deshalb sollten die Bundesregierung und Landesregierungen an folgenden Lösungen arbeiten:

1. Digitale und einheitliche Lösung für Impfstatus/Genesenenstatus/ Teststatus

Integration von verifizierten Schnelltestergebnissen, um bei Testauflage einen schnellen Zugang gewähren zu können. (mit “zentralen Standard” für Testanbieter und Integrationsmöglichkeit in andere Systeme “Wallet”)

Integration von Impfstatus oder überstandener Infektion, sofern diese als Test-Ersatz gelten sollen. (Zur klaren Identifikation bei der Zulassung von geimpften Personen bei Veranstaltungen)

Natürlich muss in dieser digitalen Lösung sichergestellt sein, dass die Verifizierung der Personen am Veranstaltungseinlass schnell und sicher abgewickelt werden können.

Veranstaltungsorte müssen Safe Places bleiben.

2. Eine einheitliche Lösung

Festlegung auf eine einheitliche Digitale Lösung für „Free Pass” und Check-in. Privatwirtschaftliche, gewinnorientierte und zentralisierte Systeme wie die “Luca-App” sind abzulehnen.

Verpflichtende Nutzung einer App für den Veranstaltungsbereich.

Zusätzlich zu der o.g. Lösungen soll eine “analoge”, verbindliche Variante der o.g. Funktionen angeboten worden, die im Falle von nicht vorhandenen digitalen Geräten zum Einsatz kommen kann.

zentral ist dabei:

3. Anpassung der Infektionsschutzverordnungen (Landesverordnung)

Die Infektionsschutzverordnungen schreiben eine Erfassung von Kontaktdaten vor, damit diese vom Gesundheitsamt im Zweifelsfall „abtelefoniert“ werden können.

Die Corona-Warn-App kann automatisiert und sehr viel schneller Besucherinnen alarmieren. Die Pflicht zur schriftlichen Erfassung von persönlichen Daten sollte also bei Nutzung der anonymen, dezentralen und automatischen Corona-Warn-App entfallen.

Die Akzeptanz und hohe Nutzerzahl der Corona-Warn-App des Bundes und der hohe Datenschutz sollten genutzt werden. Wiederholte Mängel an der Sicherheit von gewinnorientierten und zentralisierten Angeboten privater App-Anbieter, sowie deren teilweise zweifelhaften Geschäftsmodelle haben die Menschen zu Recht verunsichert.

Die Corona-Warn-App sollte zum einheitlichen Standard für Veranstaltungen werden.

Dies könnte darüber hinaus zu einer noch höheren Verbreitung führen und dadurch auch ihre Bluetooth-Funktion effektiver machen.

Wenn eine Corona-Warn-App bei allen Veranstaltungen genutzt wird und diese verpflichtend zum Einsatz kommt, wird sie schnell, eine noch höhere Verbreitung haben und dadurch ingesamt wesentlich effizienter auch in ihren Funktion.“

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