Aus einer Idee der Bunten Linken ist ein gemeinsamer Antrag für eigene Budgets der Heidelberger Stadtteile entstanden:
Die Unterzeichner*innen beantragen im nächsten Doppelhaushalt für jeden Stadtteil ein Budget festzulegen, über das demokratische Strukturen vor Ort verfügen können. Ziel des Budgets ist die Förderung von Projekten und Institutionen aus den Bereichen Kinder und Jugend, Soziales, Kultur, Bildung, Sport, Natur- und Umweltschutz und Klimaschutz, die einzelnen Bevölkerungsgruppen im jeweiligen oder dem gesamten Stadtteil zugutekommen.
Ab dem Doppelhaushalt 2023/24 soll insgesamt 1 Million Euro pro Haushaltsjahr (entspricht ca. 1% des Gemeindeanteils der Einkommenssteuer) auf die Stadtteile aufgeteilt werden, die jährlich als Budget zu Verfügung stehen.
Dieser Betrag soll nach einem speziellen Schlüssel auf die Stadtteile verteilt werden, der sich zusammensetzt aus einem einheitlichen Grundbetrag (30% = 20.000€ je Stadtteil), der Einwohnerzahl (45%) und dem Anteil an Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II (20%).
Dabei soll der Fokus auf folgenden Themen liegen
- Demokratie stärken
- Entscheidungsstrukturen dezentralisieren
- ehrenamtliches Engagement stärken
- Initiativen aus dem Stadtteil stärken
Es ist zu berücksichtigen, dass keine Projekte unterstützt werden dürfen, die in den Pflichtaufgabenbe- reich der Kommune fallen, aus Gründen haushaltsrechtlicher Restriktionen aber nicht vom Gemeinderat bzw. der Verwaltung unterstützt werden können.
Mit dem Budget können unterstützt werden:
- Vereine und Institutionen aus dem Stadtteil
- Projekte im Stadtteil oder mit Stadtteilbezug bzw. Nutzen für den Stadtteil oder Anschubfinanzierungen (z.B. für vereinseigene Baumaßnahmen)
- Allgemeine Zuwendungen (z.B. anlässlich von Vereinsjubiläen zur Würdigung des Engagements)
- Sachmittel (z.B. Instrumente, Spielgeräte, Möbel, EDV-Geräte)
- Honorare (z.B. Freiberufler*innen, Künstlerhonorare bei Veranstaltungen, kurzfristig benötigtes zusätzliches Personal für das geförderte Projekt, Handwerkerleistungen)
- Gebühren (z.B. Standgebühren für Stadtteilfeste, GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen)
- Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksbeirats z.B. (Plakate, Flyer)Nicht unterstützt werden können:
- Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht
- Maßnahmen, für die andere Kostenträger prioritär zuständig sind (z.B. Renovierung von städt. Räumlichkeiten, Finanzierung von Lehrmitteln)
- Dauerzusagen (d.h. eine Zusage kann nicht aufgrund eines einzelnen Antrags für mehrere Jahre gegeben werden; es ist aber trotzdem möglich, Institutionen bzw. Projekte jährlich wiederkeh- rend zu unterstützen, z.B. Stadtteilfeste, Weihnachtsmärkte)
Die Budgets können durch Vorschlag des Bezirksbeirates direkt für stadtteilbezogene Projekte vergeben werden oder auch zur Bewerbung durch Stadtteilgruppen oder Initiativen ausgeschrieben werden und müssen vom Gemeinderat (unverändert) bestätigt werden.
Der Bezirksbeirat entscheidet jeweils in nichtöffentlicher Sitzung über die vorliegenden Anträge; die Antragsteller werden anschließend über das Ergebnis informiert. In den öffentlichen Sitzungen gibt der Bezirksbeirat dann in einem mündlichen Bericht seine getroffenen Entscheidungen bekannt.
Sollten hierzu Änderungen von Satzungen oder Vergabekriterien erforderlich sein, bitten wir um entsprechende Vorschläge der Verwaltung.
Begründung
Stadtteilbudgets stärken dezentrale Entscheidungsstrukturen in den Stadtteilen und das bürgerliche En- gagement in den Stadtteilen. Die Ehrenamtlichen vor Ort bekommen die Möglichkeiten, konkret auf ih- ren Stadtteil bezogene Projekt umzusetzen.
Ziel des Budgets ist die Förderung von Projekten und Institutionen aus den Bereichen Kinder und Ju- gend, Soziales, Kultur und Bildung, Sport, Natur- und Umweltschutz, Klimaschutz, die einzelnen Bevölke- rungsgruppen oder dem gesamten Stadtteil zugutekommen.