In der Letzten Gemeinderatssitzung wurde meine Anfrage zu Darstellung von durchschnittlichen Zuschüssen und Gesamtsubventionen auf Eintrittskarten oder Gebührenbescheiden beantwortet.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 4.12.2019 beschlossen, ab dem 1.1.2020 auf den Eintrittskarten oder Gebührenbescheide folgender Institutionen die durchschnittlichen Zuschüsse (und Gesamtsubventionen) darzustellen: Abfallwirtschaft, Theater, Schwimmbäder, Öffentlicher Personen-Nah-Verkehr (ÖPNV), Kurpfälzisches Museum, Stadtbücherei, Musik- und Singschule, Betreuungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Hort et cetera) inklusive Verpflegung, Schulen sowie Fach- und Meisterschulen, Parkhäuser.
Wie sieht der Umsetzungsstand hierbei aus?
Bei welchen Eintrittskarten oder Bescheiden wurde noch kein entsprechender Hinweis aufgedruckt und was war der jeweilige Grund für die Verzögerung der Umsetzung bislang?
Bis wann werden die jeweiligen Darstellungen umgesetzt?
Daraufhin folgte die Antwort:
Die Umsetzung der Darstellung der durchschnittlichen Zuschüsse (und Gesamtsubventionen) konnte bisher aufgrund personeller Engpässe und der zusätzlichen Aufgaben infolge der Corona-Pandemie ab März 2020 durch das zuständige Amt nicht umgesetzt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation lässt sich nicht abschätzen, wann eine Umsetzung erfolgen kann.
Details:
Kurpfälzisches Museum
Kinder in der Kleinkindbetreuung
Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt Kinder im Hort
9,2 % 12,3 %
16,7 %“
Die Museumsbesucher erhalten als Eintrittsnachweis einen neutralen Kassenbon aus der PC-Kasse. Die Aufnahme des Kostendeckungsgrades ist darauf leider nicht möglich.
Stattdessen wurde folgender Hinweis auf einen im Kassen-/Shopbereich platzierten Aufsteller sowie auf der Homepage des Kurpfälzischen Museums unter Impressum aufgenommen:
„Information zum Kostendeckungsgrad: Die Gesamterträge (unter anderem aus Eintrittsgeldern und Erträgen aus dem Shopverkauf) im Jahre 2020 decken 7% der Gesamtaufwendungen in Höhe von rund 5,9 Millionen Euro.“
Stadtbücherei
Die Aufnahme des Kostendeckungsgrades auf die Quittungsausdrucke bei dem Kassenautomaten ist aus Platzgründen leider nicht möglich.
Es wurde der folgende Hinweis auf der Homepage der Stadtbücherei unter der Rubrik Preise und Gebühren aufgenommen:
„Kostendeckungsgrad: Die Gesamterträge (unter anderem aus Entleihungen) im Jahre 2020 decken zehn Prozent der Gesamtaufwendungen in Höhe von fünf Millionen Euro.“
Musik- und Singschule
Es wurde bei den Gebührenbescheiden und auf der Homepage der Musik- und Singschule unter den Rubriken Gebührenverzeichnis und Musikschulgebührensatzung folgender Hinweis aufgenommen:
„Die Gesamterträge (unter anderem aus Unterrichtsgebühren) im Jahre 2020 decken 38 % der Gesamtaufwendungen in Höhe von 6,4 Mio. €.“
Kinder- und Jugendamt (Kindertagesstätten, Hort et cetera inklusive Verpflegung)
Es wurde der folgende Hinweis auf der Betreuungsbestätigung aufgenommen:
„Hinweis: Die Einnahmen aus den Benutzungsentgelten decken die anfallenden Kosten in den städtischen Kindertageseinrichtungen wie folgt:
Bisher wird (nur) der Kostendeckungsgrad für die Betreuungsentgelte, ohne Verpflegung, dargestellt. In Kürze wird die Kennzahl für den Kostendeckungsgrad angepasst und die Verpflegung mit aufgenommen. Ab dann wird bei allen Neuverträgen in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Kostendeckungsgrad inklusive Verpflegung angegeben werden.
Abfallbeseitigung
Es wurde bei den Gebührenbescheiden folgender Hinweis ergänzt:
„Der Kostendeckungsgrad beträgt 100%; es wird kein Zuschuss gewährt.“
Schwimmbäder
Die Schwimmbäder in Heidelberg sind im Eigentum der SWH-B und werden von diesen auch betrieben. Die SWH-B erhält keine direkten Zuschüsse beziehungsweise Verlustausgleiche der Stadt Heidelberg.
Die Defizite werden durch den SWH-Konzern getragen. Eine Erwirtschaftung erfolgt aus den Überschüssen des Versorgungsbereichs.
Der Kostendeckungsgrad betrug 2019 23,5%.
ÖPNV
Im Bereich des ÖPNV gibt es verschiedentliche Faktoren, die dem Aufdruck eines Hinweises entgegenstehen.
Zum einen erfolgt auch hier nur zu einem geringen Anteil ein unmittelbarer Defizitausgleich durch die Stadt Heidelberg, zum anderen wird eine Umstellung zum Andruck des Defizits bei der rnv als sehr kritisch betrachtet. Dies liegt an den unterschiedlichen Vertriebswegen der Fahrkartenverkäufe sowie an den Verkehrsmitteln auf der Gemarkung Heidelbergs und den zu differenzierenden Bündelergebnissen.
Im Heidelberger Stadtgebiet fahren verschiedene Verkehrsunternehmen. Neben dem Stadtverkehr der rnv sind dies noch der Regionalbus vom BRN sowie die S-Bahn der DB Regio. Viele Fahrgäste steigen um und nutzen Verkehrsmittel verschiedener Unternehmen. Zudem können im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wie in jedem anderen Verkehrsverbund mit einem Fahrschein alle Verkehrsmittel genutzt werden, die in dem Gültigkeitsbereich, hier VRN-Wabe bzw. VRN-Gesamtgebiet, verkehren unabhängig davon, bei welchem Verkehrsunternehmen der Fahrschein erworben wurde.
Daher gibt es keine klare Zuweisung von Fahrscheinen zu Verkehrsunternehmen, so dass Informationen zu einem Verkehrsunternehmen oder Stadtgebiet nicht abgebildet werden können.
Parkhäuser
Die Parkhäuser werden durch die SWH-G betrieben und erzielen in der Regel einen jährlichen Überschuss, der dem Stadtwerkekonzern im Rahmen eines Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrages zugutekommt.
…also wurde der Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss nicht umgesetzt. Ich werde weiter dranbleiben, weil ich es wichtig finde, dass die Bürger*Innen transparent über die Verwendung ihrer Steuergelder informiert werden und ich davon überzeugt bin, dass es auch die Wertschätzung der entsprechenden Angebote steigert.