PRESSEMITTEILUNG VOM 23.11.2022 – GEMEINDERATSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gebündelter Bedarfsverkehr und Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen – hinter diesem Wortungetüm verbergen sich Konzepte der Online-Vermittlung von Personenbeförderung. Über eine App werden gegen eine Provision Fahrten an lizenzierte Mietwagenunternehmen vermittelt. Das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber hat bereits angekündigt, in der Region Rhein-Neckar aktiv sein zu wollen.
Die grüne Gemeinderatsfraktion hat nun einen Antrag gestellt, hierfür eine Verordnung aufzustellen, die auch Mindestgebühren im gebündelten Bedarfsverkehr und im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen regelt (beispielsweise wie in der Stadt Leipzig).
Stadtrat Felix Grädler erklärt:
Wir begrüßen mehr Wettbewerb im Beförderungssektor und generell die Aktivitäten von Bedarfsverkehren, wie Uber. Da es allerdings für Taxen und ÖPNV genaue Vorgaben und viele gesetzliche Vorschriften und Regelungen gibt, müssen auch für Uber u.a. zukunftsorientierte Rahmenbedingungen eingerichtet werden, um eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern. Auch die Verkehrsbetriebe sollen eingebunden werden, da sie von den Auswirkungen der Aktivitäten von Uber ebenfalls betroffen sein werden. Besonderes Augenmerk soll bei der Verordnung darauf geachtet werden, dass die Einhaltung von marktgerechten Preisen und die Einhaltung der Sozialstandards (Mindestlöhne, Scheinselbständigkeit etc.) gesichert werden können.
Update:
Wir waren erfolgreich!
Auf unseren Antrag hin hat die Verwaltung eine Vorlage für den Mobilitätsausschuss am 1.3. erstellt: Sie beabsichtigt für den Verkehr mit Mietwagen in Heidelberg eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche Mindestbeförderungsentgelte in Höhe der jeweils gültigen Tarife für Taxen festsetzt. Die Umsetzung ist für 2. Quartal 2023 geplant.