Am 1.August 2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Dieses “Grundgesetz der Mobilität” bietet der Verwaltung vielfältige Möglichkeiten, die Personenbeförderung der Zukunft zu regeln. Deshalb meine Fragen, wie die Verwaltung vorhat, die neu geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen, um die befürchteten Missstände schon vorsorglich zu verhindern.
1. Ist es geplant, Mindestpreise auch für Mietwagen zu erlassen, auch zur Sicherstellung der Zahlung von Mindestlöhnen?
Die Taxizentrale hat die Einführung von Mindesttarifen für den Mietwagenverkehr angeregt. Die Verwaltung wird dies prüfen, weist aber bereits jetzt darauf hin, dass diese Prüfung aus unterschiedlichen Gründen (beispielsweisewiderstreitende Interessen der Branchen mit rechtlich schwierigen Abwägungsprozessen, Beurteilung der Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit/Existenz der Mietwagenunternehmen, hoher Aufwand zur Ermittlung der für eine Entscheidung notwendigen Daten, Fragen der Praktikabilität, hohe Rechtsunsicherheit dieses neuen Instruments) einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Um sich ein umfassendes Bild über die Einnahmesituation im Mietwagenverkehr gerade in den Bereichen zu machen, in denen dieser mit dem Taxenverkehr konkurriert, werden in einem ersten Schritt Erhebungen über die aktuelle Tarifstruktur im Heidelberger Mietwagenverkehr durchgeführt. Außerdem wurden von den Krankenkassen für den Bereich Krankenfahrten (Sitzendtransporte) Informationen zu den hierzu mit den Mietwagenunternehmen vereinbarten Entgelten angefragt, da über diese Verkehre sowohl im Mietwagen-als auch Taxenverkehr erhebliche Umsätze erzielt werden. Auf Basis dieser Daten kann beurteilt werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Mindesttarife denkbar sind.
2. Wie viele Mietwagen sind in Heidelberg angemeldet? Wieviel Prozent der Mietwagen Konzessionen gibt es auf Basis der Gesamt-Konzessionen?
In Heidelberg sind 86 Mietwagen und 162 Taxen angemeldet, zusammen also 248. Der Anteil der Mietwagenkonzessionen bezogen auf die Gesamtkonzessionen beträgt somit ca. 34,7 %.
3. Wann soll die nächste Tarifanpassung auch im Hinblick auf die angekündigte Anpassung der Mindestlöhne kommen?
Die Stadt Heidelberg plant eine Anpassung der Taxitarife in 2022. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Anhörung von Verbänden und Behörden startet im Februar. Dem Gemeinderat wird anschließend eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt. Ziel ist es, dass die Tariferhöhung im 2. Halbjahr 2022 in Kraft tritt.
4. Ist es vorgesehen, für bestimmte Strecken Festpreise zu erlassen?
Derzeit gibt es keine Planungen Festpreise für bestimmte Strecken festzulegen. Von Seiten der Taxizentralen wurden bislang keine entsprechenden Wünsche vorgetragen.
5. Ist es geplant, weitere Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel zur Einhaltung von Sozialstandards nach §50 Absatz5?
Hier ist wohl § 50 Absatz4 letzter Satz gemeint; § 50 Absatz5 gibt es im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht. In § 50 PBefG wird der gebündelten Bedarfsverkehr geregelt. Die dort genannten Steuerungsmöglichkeiten sind deshalb auch nur für gebündelte Bedarfsverkehre anwendbar. In Heidelberg gibt es derzeit keine gebündelten Bedarfsverkehre. Mit Blick auf die Gespräche mit der Taxizentrale ist auch nicht zu erwarten, dass entsprechende Anträge eingereicht werden.
6. Ist geplant, spezielle Grenzen für Emissionswerte für Mietwagen zu erlassen?
Rechtsgrundlage wäre § 49 Absatz4 letzter Satz: „In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet“. Da es in Heidelberg, wie erwähnt, keine gebündelten Bedarfsverkehre gibt, existieren auch keine Vorgaben zu Emissionswerten, die auf den Verkehr mit Mietwagen übertragen werden könnten.
Weiterhin bitte ich Sie um Rückmeldung, ob die nachfolgend am 12.11.2020 beschlossenen Regelungen umgesetzt wurden. Wenn nicht, warum nicht?
7. Die Taxiangebote sollen in eine geplante städtische Mobilitäts-App, in kommunale Plattformen und Angebote sowie in die öffentlich finanzierten Apps von VRN und rnv eingebunden werden.
Wir unterscheiden im PBefG nach Ruftaxi (ÖPNV= Zuständigkeit Amt für Verkehrsmanagement) und Taxi (Gelegenheitsverkehr=Zuständigkeit Bürger-und Ordnungsamt). Das Ruftaxi gehört als flexible Bedienform dem ÖPNV-Linienverkehr an und ist deswegen bereits seit Jahren in der Fahrplanauskunft des VRN und der rnv und auch über das verbundweit etablierte Buchungssystem AnSat buchbar. Neu hinzukommen werden in der Zukunft die sogenannten On Demand-Verkehre (bei rnv in Mannheim sind schon die sogenannten „fips“ im Einsatz und werden über die fips-App). Zuständigkeit hier klar bei VRN und rnv und damit beim städtischen Verkehrsmanagement (ÖPNV).
Ziel im Verbund wird es sicherlich sein, diese klar dem ÖPNV-Linienverkehr zugehörigen Angebote über eine Mobilitäts-App buchen zu können. Wann die Integration final erfolgen kann, können wir derzeit noch nicht genau sagen.
Ob und wann dann auch Taxiverkehre (=Gelegenheitsverkehre nach § 47 PBefG) in die vom VRN und das Verkehrsunternehmen rnv entwickelte App integriert werden können, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Hier haben wir die Frage an den für die vorhandene myVRN App zuständigen VRN weitergeleitet. Generell ist es so, dass nicht dem ÖPNV-Linienverkehr zugehörige Taxiangebote in der Mobilitätsauskunft des VRN als Taxiverzeichnis eingebunden sind
https://www.vrn.de/mobilitaet/bedarfsverkehre/taxi/index.html . Damit ist aber keine Buchung möglich.
Denkbar wäre eine Kooperation mit der Taxizentrale Heidelberg, deren Fahrzeuge bereits über die deutschlandweit operierende Taxi-App
https://www.taxi.de/bestellen/heidelberg/ buchbar sind und der Stadt Heidelberg (Heidelberg-App unter der Rubrik Mobilität), um die beiden Apps miteinander zu verknüpfen. Für die Heidelberg-App und die Taxi-App ist nicht das Amt für Verkehrsmanagement zuständig. Ob eine Verknüpfung künftig innerhalb der myVRN App geplant ist, können wir noch nicht sagen.
8. Es soll ein Konzept zur Förderung von E- und Wasserstoff-Mobilität und zur Ladeinfrastruktur an Haltestationen ausgearbeitet werden. Bis zur Ausarbeitung eines Konzeptes sollen Taxiunternehmen zu diesen Mobilitätsformen durch eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartnerbei der Verwaltung beraten werden.
In 2021 fand zu diesem Thema zu einem Termin mit verschiedenen städtischen Ämtern sowie den Stadtwerken Heidelberg statt zu der die Taxizentrale HD eingeladen hatte. Herr Stadtrat Grädler hat hieran ebenfalls teilgenommen, da er den Kontakt angeregt hatte. Bei diesem Termin wurde mitgeteilt, dass es nur noch eine städtische Förderung für Wasserstoff-Taxen inklusiv Beratung durch das städtische Umweltamt („Umweltfreundlich mobil“) gibt. Von den Stadtwerken gab es die Zusage, die Ladeinfrastruktur an Taxi-Haltestationen aufzubauen, sobald der Bedarf besteht. Nach aktueller Aussage sind bereits konkrete Standorte in Planung. Bisher gibt nach dem Kenntnisstand des Umweltamtes aber kein einziges E-Taxi in Heidelberg. In dem Gespräch wurde vereinbart, dass die Taxi-Genossenschaft sich bei den Fahrzeugherstellern erkundigen will, wie die Marktkonditionen für E-Fahrzeuge sich von konventionellen Verbrennern für Taxiunternehmen unterscheiden, um daraus gegebenenfalls den Bedarf für ein Förderprogramm ableiten zu können. Bisher ist hierzu keine Rückmeldung bei der Stadt eingegangen. Wir werden dem jedoch nochmal nachgehen.
Beratungsangebote zu Elektromobilität gibt es genug, insbesondere von Stadtwerken und KLiBA, daher besteht aus Sicht des Umweltamtes kein Handlungsbedarf.
9. Es soll ein Konzept zur Unterstützung von Anschaffung und Betrieb eines weiteren Inklusionstaxis mit einer entsprechenden tariflichen Berücksichtigung des höheren Aufwandes ausgearbeitet werden.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat zu diesem Thema gemeinsam mit der Vorlage zur geplanten Tariferhöhung einen Vorschlag unterbreiten.
10. Es soll eine Prüfung der Wiederherstellung eines Einsteigeplatzes am Universitätsplatz erfolgen.
Die Möglichkeit eines Einsteigeplatzes wurde durch das städtische Amt für Verkehrsmanagement praktischer Weise schon umgesetzt. Mit der Taxizentrale Heidelberg, wurde bereits unbürokratisch vereinbart, dass immer ein Taxi auf dem Uni Platz zur Fahrgastaufnahme stehen darf. Das Nachrücken der freien Taxis erfolgt aus dem Ersatzstandort 50 Meterweiter südlich in der Grabengasse.
Ich bin gespannt, ob die Verwaltung die Fragen zum Anlass nimmt, noch intensiver mit den rechtlichen Möglichkeiten zu Arbeiten und zukunftsfähige Lösungen gemeinsam mit den Anbieter:innen zu überlegen und umzusetzen!