01. März 2022

Fragezeit: Personenförderungsgesetz und die Taxbibranche

Am 1.August 2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Dieses  “Grundgesetz der Mobilität” bietet der Verwaltung vielfältige Möglichkeiten, die  Personenbeförderung der Zukunft zu regeln.
01. März 2022

Fragezeit: Personenförderungsgesetz und die Taxbibranche

Am 1.August 2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Dieses  “Grundgesetz der Mobilität” bietet der Verwaltung vielfältige Möglichkeiten, die  Personenbeförderung der Zukunft zu regeln.

Inhalt dieses Beitrags

Am 1.August 2021 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Dieses  “Grundgesetz der Mobilität” bietet der Verwaltung vielfältige Möglichkeiten, die  Personenbeförderung der Zukunft zu regeln. Deshalb meine Fragen, wie die Verwaltung  vorhat, die neu geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen, um die befürchteten Missstände schon vorsorglich zu verhindern.

1. Ist es geplant, Mindestpreise auch für Mietwagen zu erlassen, auch zur Sicherstellung  der Zahlung von Mindestlöhnen?

Die Taxizentrale hat die Einführung von Mindesttarifen für den Mietwagenverkehr  angeregt. Die Verwaltung wird dies prüfen, weist aber bereits jetzt darauf hin, dass diese  Prüfung aus unterschiedlichen Gründen (beispielsweisewiderstreitende Interessen der  Branchen mit rechtlich schwierigen Abwägungsprozessen, Beurteilung der Auswirkungen  auf die Wirtschaftlichkeit/Existenz der Mietwagenunternehmen, hoher Aufwand zur  Ermittlung der für eine Entscheidung notwendigen Daten, Fragen der Praktikabilität, hohe  Rechtsunsicherheit dieses neuen Instruments) einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Um  sich ein umfassendes Bild über die Einnahmesituation im Mietwagenverkehr gerade in den  Bereichen zu machen, in denen dieser mit dem Taxenverkehr konkurriert, werden in einem  ersten Schritt Erhebungen über die aktuelle Tarifstruktur im Heidelberger  Mietwagenverkehr durchgeführt. Außerdem wurden von den Krankenkassen für den  Bereich Krankenfahrten (Sitzendtransporte) Informationen zu den hierzu mit den  Mietwagenunternehmen vereinbarten Entgelten angefragt, da über diese Verkehre sowohl  im Mietwagen-als auch Taxenverkehr erhebliche Umsätze erzielt werden. Auf Basis  dieser Daten kann beurteilt werden, ob und wenn ja in welcher Höhe Mindesttarife denkbar  sind.

2. Wie viele Mietwagen sind in Heidelberg angemeldet? Wieviel Prozent der Mietwagen Konzessionen gibt es auf Basis der Gesamt-Konzessionen?

In Heidelberg sind 86 Mietwagen und 162 Taxen angemeldet, zusammen also 248. Der  Anteil der Mietwagenkonzessionen bezogen auf die Gesamtkonzessionen beträgt somit ca.  34,7 %.

3. Wann soll die nächste Tarifanpassung auch im Hinblick auf die angekündigte Anpassung  der Mindestlöhne kommen?

Die Stadt Heidelberg plant eine Anpassung der Taxitarife in 2022. Die in diesem  Zusammenhang erforderliche Anhörung von Verbänden und Behörden startet im Februar.  Dem Gemeinderat wird anschließend eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.  Ziel ist es, dass die Tariferhöhung im 2. Halbjahr 2022 in Kraft tritt.

4. Ist es vorgesehen, für bestimmte Strecken Festpreise zu erlassen? 

 Derzeit gibt es keine Planungen Festpreise für bestimmte Strecken festzulegen. Von  Seiten der Taxizentralen wurden bislang keine entsprechenden Wünsche vorgetragen. 

5. Ist es geplant, weitere Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, zum Beispiel zur Einhaltung  von Sozialstandards nach §50 Absatz5?

Hier ist wohl § 50 Absatz4 letzter Satz gemeint; § 50 Absatz5 gibt es im  Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht. In § 50 PBefG wird der gebündelten Bedarfsverkehr geregelt. Die dort genannten  Steuerungsmöglichkeiten sind deshalb auch nur für gebündelte Bedarfsverkehre  anwendbar. In Heidelberg gibt es derzeit keine gebündelten Bedarfsverkehre. Mit Blick auf  die Gespräche mit der Taxizentrale ist auch nicht zu erwarten, dass entsprechende  Anträge eingereicht werden. 

6. Ist geplant, spezielle Grenzen für Emissionswerte für Mietwagen zu erlassen?

Rechtsgrundlage wäre § 49 Absatz4 letzter Satz: „In Städten mit mehr als 100 000  Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen  Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten  Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen  anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25  Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und  gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet“. Da es in Heidelberg, wie erwähnt, keine gebündelten Bedarfsverkehre gibt, existieren auch  keine Vorgaben zu Emissionswerten, die auf den Verkehr mit Mietwagen übertragen  werden könnten. 

Weiterhin bitte ich Sie um Rückmeldung, ob die nachfolgend am 12.11.2020 beschlossenen  Regelungen umgesetzt wurden. Wenn nicht, warum nicht?

7. Die Taxiangebote sollen in eine geplante städtische Mobilitäts-App, in kommunale  Plattformen und Angebote sowie in die öffentlich finanzierten Apps von VRN und rnv  eingebunden werden. 

Wir unterscheiden im PBefG nach Ruftaxi (ÖPNV= Zuständigkeit Amt für  Verkehrsmanagement) und Taxi (Gelegenheitsverkehr=Zuständigkeit Bürger-und  Ordnungsamt). Das Ruftaxi gehört als flexible Bedienform dem ÖPNV-Linienverkehr an  und ist deswegen bereits seit Jahren in der Fahrplanauskunft des VRN und der rnv und  auch über das verbundweit etablierte Buchungssystem AnSat buchbar. Neu hinzukommen  werden in der Zukunft die sogenannten On Demand-Verkehre (bei rnv in Mannheim sind  schon die sogenannten „fips“ im Einsatz und werden über die fips-App). Zuständigkeit hier  klar bei VRN und rnv und damit beim städtischen Verkehrsmanagement (ÖPNV). 

Ziel im Verbund wird es sicherlich sein, diese klar dem ÖPNV-Linienverkehr zugehörigen  Angebote über eine Mobilitäts-App buchen zu können. Wann die Integration final erfolgen  kann, können wir derzeit noch nicht genau sagen. 

Ob und wann dann auch Taxiverkehre (=Gelegenheitsverkehre nach § 47 PBefG) in die vom  VRN und das Verkehrsunternehmen rnv entwickelte App integriert werden können,  können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Hier haben wir die Frage an den für die  vorhandene myVRN App zuständigen VRN weitergeleitet. Generell ist es so, dass nicht dem  ÖPNV-Linienverkehr zugehörige Taxiangebote in der Mobilitätsauskunft des VRN als  Taxiverzeichnis eingebunden sind  

https://www.vrn.de/mobilitaet/bedarfsverkehre/taxi/index.html . Damit ist aber keine  Buchung möglich. 

Denkbar wäre eine Kooperation mit der Taxizentrale Heidelberg, deren Fahrzeuge bereits  über die deutschlandweit operierende Taxi-App  

https://www.taxi.de/bestellen/heidelberg/ buchbar sind und der Stadt Heidelberg  (Heidelberg-App unter der Rubrik Mobilität), um die beiden Apps miteinander zu  verknüpfen. Für die Heidelberg-App und die Taxi-App ist nicht das Amt für  Verkehrsmanagement zuständig. Ob eine Verknüpfung künftig innerhalb der myVRN App  geplant ist, können wir noch nicht sagen.  

8. Es soll ein Konzept zur Förderung von E- und Wasserstoff-Mobilität und zur  Ladeinfrastruktur an Haltestationen ausgearbeitet werden. Bis zur Ausarbeitung eines  Konzeptes sollen Taxiunternehmen zu diesen Mobilitätsformen durch eine  Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartnerbei der Verwaltung beraten werden.

In 2021 fand zu diesem Thema zu einem Termin mit verschiedenen städtischen Ämtern  sowie den Stadtwerken Heidelberg statt zu der die Taxizentrale HD eingeladen hatte. Herr  Stadtrat Grädler hat hieran ebenfalls teilgenommen, da er den Kontakt angeregt hatte. Bei  diesem Termin wurde mitgeteilt, dass es nur noch eine städtische Förderung für  Wasserstoff-Taxen inklusiv Beratung durch das städtische Umweltamt („Umweltfreundlich mobil“) gibt. Von den Stadtwerken gab es die Zusage, die  Ladeinfrastruktur an Taxi-Haltestationen aufzubauen, sobald der Bedarf besteht. Nach  aktueller Aussage sind bereits konkrete Standorte in Planung. Bisher gibt nach dem  Kenntnisstand des Umweltamtes aber kein einziges E-Taxi in Heidelberg. In dem Gespräch  wurde vereinbart, dass die Taxi-Genossenschaft sich bei den Fahrzeugherstellern  erkundigen will, wie die Marktkonditionen für E-Fahrzeuge sich von konventionellen  Verbrennern für Taxiunternehmen unterscheiden, um daraus gegebenenfalls den Bedarf  für ein Förderprogramm ableiten zu können. Bisher ist hierzu keine Rückmeldung bei der  Stadt eingegangen. Wir werden dem jedoch nochmal nachgehen. 

Beratungsangebote zu Elektromobilität gibt es genug, insbesondere von Stadtwerken und  KLiBA, daher besteht aus Sicht des Umweltamtes kein Handlungsbedarf. 

9. Es soll ein Konzept zur Unterstützung von Anschaffung und Betrieb eines weiteren  Inklusionstaxis mit einer entsprechenden tariflichen Berücksichtigung des höheren  Aufwandes ausgearbeitet werden. 

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat zu diesem Thema gemeinsam mit der Vorlage zur  geplanten Tariferhöhung einen Vorschlag unterbreiten.

10. Es soll eine Prüfung der Wiederherstellung eines Einsteigeplatzes am Universitätsplatz  erfolgen. 

Die Möglichkeit eines Einsteigeplatzes wurde durch das städtische Amt für  Verkehrsmanagement praktischer Weise schon umgesetzt. Mit der Taxizentrale  Heidelberg, wurde bereits unbürokratisch vereinbart, dass immer ein Taxi auf dem Uni Platz zur Fahrgastaufnahme stehen darf. Das Nachrücken der freien Taxis erfolgt aus dem  Ersatzstandort 50 Meterweiter südlich in der Grabengasse.

 

Ich bin gespannt, ob die Verwaltung die Fragen zum Anlass nimmt, noch intensiver mit den rechtlichen Möglichkeiten zu Arbeiten und zukunftsfähige Lösungen gemeinsam mit den Anbieter:innen zu überlegen und umzusetzen!

 

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