Dieses gilt entweder innerhalb eines Stadtteils haltestellenunabhängig oder stadtteilübergreifend vier Haltestellen. Damit sollen auch Personen in den Genuss eines günstigeren Tarifes kommen, die kein Smartphone mit Entfernungstarif nutzen.
Nun aber hat der VRN festgelegt, dass bei den stadtteilübergreifend vier Haltestellen die Einstiegshaltestelle mitgezählt wird, sodass faktisch mit dem Kurzstreckenticket nur drei Haltestellen weit gefahren werden kann.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Felix Grädler ergänzt: „Wenn wir die Verkehrswende voranbringen wollen, müssen wir attraktive Angebote machen. Ansonsten laufen die nett gemeinten Ideen ins Leere. Nun machen wir einen ersten Aufschlag und der geht gleich schief, das muss ab jetzt besser funktionieren.“